Insolvenzrecht

Regelinsolvenzverfahren

Beratung, Vorbereitung und Durchführung eines Sanierungsversuches durch außergerichtliche Vergleiche mit allen Gläubigern.

Vorbereitung, Antragstellung und Vertretung von Unternehmen in den Rechtsformen der Einzelfirma (e.K.) oder einer juristischen Person bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.

Für Personen, die wirtschaftlich als Einzelunternehmer tätig waren, kann Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt werden.

Verbraucherinsolvenzverfahren

Vorbereitung, Antragstellung und Vertretung im Verbraucherinsolvenzverfahren

Vorgerichtliche Vertretung

  • Erstellen des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes
  • Erstellen des Vergleichsvorschlages
  • Testieren des Schuldenbereinigungsversuches
  • Vorbereitung des gerichtlichen Antrages
  • Stellen des Restschuldbefreiungsantrages

Gerichtliche Vertretung

  • Prüfung der Aussichten eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes
  • Erstellen des gerichtlichen Vergleichsvorschlags
  • Stellen des Antrags auf Zustimmungsersetzung
  • Treuhänderfunktion bei Zustandekommen des gerichtlichen Vergleiches

Für Privatpersonen, die früher als Einzelunternehmer tätig waren und deren Überschuldung durch diese frühere wirtschaftliche Tätigkeit ausschließlich oder überwiegend verursacht wurde, ist das Verbraucherinsolvenzverfahren nur mit Einschränkungen möglich

Prüfung der Voraussetzungen
Bei Fehlen der Voraussetzungen Stellung des Regelinsolvenzantrages mit Antrag auf Restschuldbefreiung

Die Tätigkeit im vorgerichtlichen Verfahren kann, bei Vorliegen aller Voraussetzunge hierfür, auch auf der Basis der Beratungshilfe erbracht werden.