Insolvenzrecht Regelinsolvenzverfahren Beratung, Vorbereitung und Durchführung eines Sanierungsversuches durch außergerichtliche Vergleiche mit allen Gläubigern. Vorbereitung, Antragstellung und Vertretung von Unternehmen in den Rechtsformen der Einzelfirma (e.K.) oder einer juristischen Person bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Für Personen, die wirtschaftlich als Einzelunternehmer tätig waren, kann Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt werden. Verbraucherinsolvenzverfahren Vorbereitung, Antragstellung und Vertretung im Verbraucherinsolvenzverfahren Vorgerichtliche Vertretung
Gerichtliche Vertretung
Für Privatpersonen, die früher als Einzelunternehmer tätig waren und deren Überschuldung durch diese frühere wirtschaftliche Tätigkeit ausschließlich oder überwiegend verursacht wurde, ist das Verbraucherinsolvenzverfahren nur mit Einschränkungen möglich Prüfung der Voraussetzungen Die Tätigkeit im vorgerichtlichen Verfahren kann, bei Vorliegen aller Voraussetzunge hierfür, auch auf der Basis der Beratungshilfe erbracht werden. |